Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Personen, die auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung in der Unfallversicherung teilversichert sind, können sich auf Antrag in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.
Der monatliche Kostenbeitrag beträgt ab 01.01.2018 € 61,83.