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Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Personen, die auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung in der Unfallversicherung teilversichert sind, können sich auf Antrag in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.

Der monatliche Kostenbeitrag beträgt ab 01.01.2018 € 61,83.