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Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ermöglicht Dienstnehmern, sich bei bestehendem Dienstverhältnis für die Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung kann zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart werden. Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate bis maximal 12 Monate.

So viel an Unterstützung gibt es

Während der Bildungskarenz bekommt der Dienstnehmer das „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: € 14,53) wenn die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Es muß dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung vorgelegt werden und der Dienstnehmer muß die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.