Wann steht die sechste Urlaubswoche zu?

Grundsätzlich beträgt der Urlaubsanspruch pro Arbeitsjahr bei einer durchgehenden Dienstzeit von weniger als 25 Jahren fünf Wochen. Dieser erhöht sich nach Vollendung des 25. Dienstjahres auf sechs Wochen. Es müssen aber nicht alle 25 Arbeitsjahre bei ein und demselben Arbeitgeber verbracht werden. Es sind gemäß Urlaubsgesetz folgende Zeiten zu den aktuellen Dienstzeiten anzurechnen: 

  • Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen die mindestens 6 Monate gedauert haben, Anrechung insgesamt maximal 5 Jahre 
  • Schulzeiten einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, Anrechnung maximal 4 Jahre 
  • Studienzeiten die mit Erfolg abgeschlossen wurden, Anrechnung maximal 5 Jahre

Zu beachten wäre noch: die Anrechnung aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, beschränkt sich auf insgesamt 7 Jahre. Liegen darüber hinaus Zeiten eines abgeschlossenen Hochschulstudiums vor, werden insgesamt maximal 12 Jahre angerechnet.