Ecardgebühr nicht vergessen!
Die E-Cardgebühr für 2019 in der Höhe von € 11,70 ist für alle Personen fällig, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen.
Diese ist bei der Novemberabrechnung für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben:
- Dienstnehmer, Lehrlinge, freie Dienstnehmer
- Dienstnehmer, die auf Grund einer Arbeitsunfähgkeit mindestens die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber erhalten
- Bezieher einer Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung