Ecardgebühr nicht vergessen!

Die E-Cardgebühr für 2019 in der Höhe von € 11,70 ist für alle Personen fällig, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen. 

Diese ist bei der Novemberabrechnung für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben:

  • Dienstnehmer, Lehrlinge, freie Dienstnehmer 
  • Dienstnehmer, die auf Grund einer Arbeitsunfähgkeit mindestens die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber erhalten
  • Bezieher einer Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung