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Neue Kündigungsfristen für Teilzeitangestellte seit 01.01.2018

Seit 01.01.2018 gelten für Angestellte in einem geringfügigen bzw. Teilzeitarbeitsverhältnis keine speziellen Kündigungsbestimmungen mehr. Die 1/5 Regelung entfällt somit.

Es gilt ab diesem Zeitpunkt die „normale“ mindestens 6-wöchige Kündigungsfrist für Arbeitgeberkündigungen sowie das Quartalsende als Kündigungstermin. Eine Kündigung zum 15. des Monats bzw. zum Monatsletzten ist nur möglich, wenn dies vereinbart wurde.