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Beschäftigungsbonus für Unternehmen die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen

 

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen.

Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Lohnnebenkostenzuschuß über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten.

Auf www.beschaeftigungsbonus.at finden Sie detaillierte Informationen und praktische Hinweise zum „Beschäftigungsbonus“.

Hier finden Sie Fragen & Antworten zum Beschäftigungsbonus.