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Das Ausfallsprinzip besagt, dass ein Arbeitnehmer bei berechtigten Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertag, Pflegefreistellung oder sonstigen Dienstverhinderungen jenes Entgelt erhalten muss, das er erhalten hätte, wenn er an diesem Tag gearbeitet hätte (der Arbeitstag also nicht ausgefallen wäre). 

Die NÖGKK hat die wichtigsten Bestimmungen zum Ausfallsentgelt unter folgendem Link zusammengefaßt: Ausfallsentgelt