Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei mehrfacher Beschäftigung
Sie sind bei mehreren Dienstgebern beschäftigt und bezahlen für jedes einzelne Dienstverhältnis Sozialversicherungsbeiträge. Übersteigt die Summe aller Bruttoeinkommen die Höchstbeitragsgrundlage, können Sie die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge per Antrag zurückfordern.
Höhe der Rückforderung:
- Krankenversicherung: 4% des Überschreitungsbetrages
- Pensionsversicherung: 11,4% des Überschreitungsbetrages
- Arbeitslosenversicherung: max. 3% des Überschreitungsbetrages
Zu beachten: Die rückerstatteten Beiträge sind steuerpflichtig.