Spenden

hand 517114 1920

Spenden 

 

Mit 01.01.2017 wurden die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Geltendmachung von Spenden geändert. 

Spenden die seit 01.01.2017 getätigt wurden bzw. noch werden, können als Sonderausgabe nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der spendenbegünstigten Organisation einmalig das Geburtsdatum und der Vor- und Zuname bekanntgegeben wurde. (Eintragung dieser Daten auf der jeweiligen Überweisung ist empfehlenswert)

Die Organisation muss bis Ende Februar des Folgejahres die Gesamtsumme der Spenden pro Spender und Kalenderjahr direkt den Finanzbehörden melden. Diese werden dann automatisiert im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.