Neu ab 2017 - die antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Ab Juli 2017 führt das Finanzamt automatisch die Arbeitnehmerveranlagung für 2016 durch. Entsteht dadurch eine Steuergutschrift, dann erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler automatisch die zu viel bezahlte Lohnsteuer retour.
Fragen und Antworten zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung finden Sie unter folgendem Link: Antragslose Veranlagung - Finanzamt