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Deckungsprüfung bei All-In Verträgen und Überstundenpauschalen

Viele Unternehmen schließen mit Ihren Arbeitnehmern "All-In-Verträge" ab und sind der Meinung das damit sämtliche Arbeitsleistungen abgegolten sind.

Das kann sein - muss aber nicht sein!

Leisten Ihre Arbeitnehmer mehr Überstunden als im All-In Gehalt abgegolten sind, dann sind diese nachzuzahlen. 

Es ist die Aufgabe der Arbeitgeber die Deckungsprüfung durchzuführen. Erst nach Duchführung dieser Prüfung und eventueller Nachzahlungen, können Sie sicher sein, nicht gegen das Lohn- und Sozialdumping-Betrugsbekämpfungsgesetz zu verstoßen.

Wollen Sie mehr darüber erfahren, dann kontaktieren Sie uns!