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Weihnachtsfeier und Weihnachtsgeschenke

Die Kosten für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) sind bis zu einem Betrag von € 365,00 pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr Sozialversicherungs- und Lohnabgaben befreit. Der Freibetrag von € 365,00 gilt für alle im Kalenderjahr abgehaltenen Betriebsveranstaltungen.

Darüber hinaus können Geschenke  (z.B. Weihnachtsgeschenke) im Wert von bis zu € 186,00 jährlich pro Mitabeiter als steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung gewährt werden. Es sind die Kosten sämtlicher Geschenke die ein Mitarbeiter erhalten hat zusammenzurechnen. 

Für die Abgabenfreiheit ist noch zu beachten, daß der Arbeitgeber ein Teilnehmerverzeichnis der Mitarbeiter führt, die an den Betriebsveranstaltungen teilgenommen haben.