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Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ist mit Beginn des Jahres 2017 Vergangenheit. Ab diesem Zeitpunkt ist für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zu beachten.

Beispiele wie Sie diese Regelung umsetzen finden Sie hier.