Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Kleinbetriebe

Grundsätzlich sind Dienstgeber verpflichtet, während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Krankenstands das Entgelt für diese Zeit weiterzubezahlen.

Betriebe die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenentgeltfortzahlung von der AUVA. 

Zuschusshöhe 

Die Höhe beläuft sich auf  50% des fortgezahlten Entgeltes zuzüglich eines pauschalen Zuschlages in Höhe von 8,34 % für die Sonderzahlungen. Dieser Zuschlag wird maximal bis zur eineinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage gewährt.

Dauer 

Bei einem durchgehenden Krankenstand, der länger als 10 aufeinanderfolgende Tage dauert, gebührt der Zuschuss ab dem 11. Tag bis maximal 42 Tage pro Arbeits- bzw. Kalenderjahr. 

Bei einem Krankenstand der durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde und länger als 3 aufeinanderfolgende Tage dauert, gebührt der Zuschuss ab dem 1. Tag bis maximal 42 Tage pro Arbeits- bzw. Kalenderjahr.