Betriebliche Mitarbeitervorsorge - bei Wiedereintritt NÖGKK
Betreffend der BV-Beitragspflicht bei Wiedereintritten innerhalb von 12 Monaten hat die niederösterreichische Gebietskrankenkasse in der Zeitschrift "Nödis" Stellung genommen. Laut NÖGKK sollen Dienstgeber die BV-Beitragspflicht ab dem ersten Tag für alle Dienstverhältnisse anwenden, die seit 10.06.2016 bestehen.
Siehe: Link Nödis