Wann liegt eine fallweise Beschäftigung vor?

Fallweise beschäftigt sind Dienstnehmer, die 

  •  in unregelmäßiger Folge, kürzer als 1 Woche zu vorher nicht bestimmten Terminen tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden.

Typische Merkmale für eine fallweise Beschäftigung sind:

  • die Aufnahme der Tätigkeiten in unregelmäßiger Folge,
  • keine tatsächlich erfolgenden regelmäßigen Arbeitseinsätze und
  • Ablehnung der einzelnen Diensteinsätze ohne das daraus für den Dienstnehmer negative Folgen entstehen.

Keine fallweise Beschäftigung liegt vor, wenn der Dienstnehmer

  • zusammenhängend 1 Woche oder länger beschäftigt wird oder
  • regelmäßig an bestimmten wiederkehrenden Tagen eingesetzt wird.

Auch fallweise beschäftigte Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt angemeldet werden. Für diese Dienstnehmergruppe gibt es ein eigenes Meldeformular das in ELDA integriert ist. (Mindestangabenanmeldung für fallweise Beschäftigte) Wird die bereits gemeldete Beschäftigung doch nicht aufgenommen, muss dieser Tag wieder storniert werden.