Erster Dienstnehmer was ist zu tun? 

Vor Arbeitsantritt ist der Dienstnehmer bei der Krankenkasse anzumelden. Verspätete Anmeldungen können zu Beitragszuschlägen seitens der Krankenkasse führen! Dem Dienstnehmer ist unverzüglich ein Dienstzettel auszustellen und zu übergeben. Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis. Der Dienstgeber ist zur Ausstellung des Dienstzettels rechtlich verpflichtet! Alle Betriebe, auch Kleinbetriebe müssen Aufzeichnungen über die Arbeitszeit ihrer Dienstnehmer führen. Die Überprüfung erfolgt durch das Arbeitsinspektorat und kann bei Nichteinhaltung zu Strafsanktionen gegen den Dienstgeber führen. Die oben angeführten Bestimmungen sind nur ein Bruchteil der einzuhaltenden Vorschriften.