All-In Verträge und Lohn- und Sozialdumping Betrugsbekämpfungsgesetz

Viele Unternehmen schließen mit Ihren Arbeitnehmern "All-In" Verträge ab und sind der Meinung das damit sämtliche Arbeitsleistungen abgegolten sind.

Das kann sein - muss aber nicht sein!

Leisten Ihre Arbeitnehmer mehr Überstunden als im "All-In" Gehalt abgegolten sind, dann sind diese nachzuzahlen. Es ist die Aufgabe der Arbeitgeber die Deckungsprüfung durchzuführen. Erst nach Durchführung dieser Prüfung und eventueller Nachzahlungen können Sie sicher sein nicht gegen das Lohn- und Sozialdumping Betrugsbekämpfungsgesetz zu verstoßen.