Mitarbeiterrabatte 

Geben Sie Ihren Mitarbeitern Rabatte auf Dienstleistungen oder Waren? 

Eine gravierende Änderung im Zuge der Steuerreform hat es bei den Mitarbeiterrabatten gegeben, die sicher für alle Dienstgeber und auch Dienstnehmer sehr interessant sind. Seit 01.01.2016 sind Mitarbeiterrabatte nur mehr dann abgabenbefreit, wenn diese im Einzelfall 20% nicht übersteigen. Sollten Sie höhere Rabatte gewähren, dann sind diese bis zu € 1.000,-- im Kalenderjahr befreit. Welche Konsequenzen können bei Überschreitung der Grenze entstehen? Der übersteigende Betrag muss in der Lohnverrechnung als Sachbezug erfasst werden und das bedeutet zusätzliche Kosten für Dienstgeber und auch für Dienstnehmer.