Familienbonus Plus
Ab 2020 können Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die Familienbeihilfe im Jahr 2019 bezogen haben, den Familienbonus Plus erstmals rückwirkend im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt bekommen.
Ab 2020 können Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die Familienbeihilfe im Jahr 2019 bezogen haben, den Familienbonus Plus erstmals rückwirkend im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt bekommen.