Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 2020
Die Höhe der vom Dienstgeber zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2020 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre:
- für Betriebe mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich € 267,00
- für Betriebe mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich € 375,00
- für Betriebe mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich € 398,00