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Angleichung von Arbeitern und Angestellte

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ab 01.07.2018 erfolgt die Angleichung der Entgelfortzahlung im Krankheitsfall für Angestellte an die Arbeiterregelung. Der Anspruch wird pro Arbeitsjahr ermittelt und es wird einen eigenen anlassbezogenen Anspruch für Arbeitsunfälle geben. Die volle Entgeltfortzahlungsdauer sowohl bei Angestellten und Arbeitern steigt künftig schon nach 1 Dienstjahr von 6 auf 8 Wochen.

Kündigungsfristen 

Ab 2021 werden die Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten gem. Angestelltengesetz angeglichen.