Angleichung von Arbeitern und Angestellte
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ab 01.07.2018 erfolgt die Angleichung der Entgelfortzahlung im Krankheitsfall für Angestellte an die Arbeiterregelung. Der Anspruch wird pro Arbeitsjahr ermittelt und es wird einen eigenen anlassbezogenen Anspruch für Arbeitsunfälle geben. Die volle Entgeltfortzahlungsdauer sowohl bei Angestellten und Arbeitern steigt künftig schon nach 1 Dienstjahr von 6 auf 8 Wochen.
Kündigungsfristen
Ab 2021 werden die Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten gem. Angestelltengesetz angeglichen.