Parkraumbewirtschaftungszone 10. Bezirk – Sachbezug nicht vergessen!

 

Der 10. Bezirk gilt mit 4. September 2017 als "flächendeckende Kurzparkzone". Stellt der Dienstgeber dem Dienstnehmer eine unentgeltliche Parkfläche während der Arbeitszeit zur Verfügung, ist in der Lohnverrechnung ein Sachbezug im Ausmaß von € 14,53 pro Monat anzusetzen.